| Rechtliche Grundlagen Systemisch - Lösungsorientierte Gutachten Ich biete lösungsorientierte Begutachtungen an, die dem neuen Gesetzesentwurf 09/2016 entsprechen. Die Gesetzesänderung sieht vor, dass ein Gutachten nach § 151, 1-3, durch einen geeigneten Sachverständigen zu erstatten ist. Diese/r sollte mindestens über eine psychologische, psychotherapeutische, kinder- und jugendpsychiatrische, psychiatrische, ärztliche, pädagogische oder sozialpädagogische Berufsqualifikation verfügen. Pädagogen oder Sozialpädagogen können nur dann berufen werden, wenn sie über eine diagnostische oder analytische Zusatzqualifikation verfügen
Gesetzesentwurf zur Änderung des Sachverständigenrechts siehe auch www.lösungsorientierte-arbeit.de § 163 FamFG |
Diplom-Sozialpädagogin Systemisch-lösungsorientierte Sachverständige Zertifiziert nach der neuen Gesetzgebung Zertifizierter Verfahrensbeistand Zertifizierte Umgangs- und Ergänzungspflegerin Zertifizierte Kinderschutzfachkraft nach § 8a SGB VIII Zertifizierte Fachkraft „Prävention von sexuellem Kindesmissbrauch” Univerisät Ulm Klientenzentrierte Gesprächspsycho-therapie NLP-Practitioner Elternkurssleiterin "Starke Eltern - Starke Kinder" Fortbildungen : Gute Kinderschutzverfahren Mediation Kinderschutz Onlinekurs: Traumapädagogik Traumatherapie Leitungswissen Kinderschutz in Institutionen Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt
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